Die Zukunft des Heizens.

Lokal. Nachhaltig. Preiswert.

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info(at)petersberg-fernwaerme.de

*Der Umstieg auf ein klimafreundliches Wärmenetz wird seit 2024 durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit bis zu 70 % gefördert (Förderung der einmaligen Anschlusskosten bei Vollanschluss). Mehr Infos zur Förderung.

Aktuelles

Liebe Petersberger, hier finden Sie Antworten auf Ihre zahlreichen Fragen der letzten Wochen rund um das Thema günstige Nahwärme aus erneuerbaren Strom  für die Gemeinde Petersberg . Bitte kontaktieren Sie uns auch gerne jederzeit unter: Tel. 034978 989-000, info(at)petersberg-fernwaerme.de

Übersichtskarten

Fragen und Antworten

 

Nachhaltige Wärme
für die Gemeinde Petersberg

Wir sorgen für bezahlbare, regenerative Wärme für ganz Petersberg.

Denn wir wandeln den lokal erzeugten Wind- und Solarstrom in Wärme um und bringen so günstige Wärme aus erneuerbaren Energien in die Haushalte. Nach und nach werden wir die Gemeinde Petersberg mit dauerhaft günstiger, nachhaltiger und regionaler Wärme versorgen.

Wir sorgen dafür, dass die Wertschöpfung vor Ort bleibt.

Der lokal erzeugte Strom wird vor Ort in Wärme umgewandelt und nicht komplett abtransportiert. So bleibt die Energie in der Region und wird hier genutzt. Darüber hinaus sorgen wir dafür, dass die Kommunen und die Menschen vor Ort von der Energieerzeugung profitieren, indem Gewerbesteuern in den Gemeinden vor Ort bleiben, die Kommunen an der Stromproduktion mitverdienen und auch fast alle Pachteinnahmen an lokale Eigentümer gehen. Und wir arbeiten bewusst mit lokalen Partnern zusammen.

Gemeinsam machen wir die Energiewende.

Wir wollen alle mitnehmen bei der Energiewende, denn sie ist eine gesellschaftliche Herausforderung, die wir nur gemeinsam meistern. Über die Nahwärmeversorgung können sich alle Bürgerinnen und Bürger günstige, preisstabile und zuverlässige Energie sichern - und so von der neuen, sauberen Energieerzeugung profitieren.

 

Regional und sicher

Das Prinzip der Nahwärme ist eine bewährte und erprobte Technologie. Der große Vorteil liegt in ihrer enormen Flexibilität. Die Wärme wird nach dem aktuellen Stand der Technik vor Ort erzeugt und an alle angeschlossenen Haushalte verteilt.

Einfach und bequem Wärme beziehen

Nahwärme aus Ihrer Region ist unabhängig und CO2-neutral. Zusätzlich sparen Sie sich hohe Folgekosten für Ihre Heizungsanlage und sind rundum sorglos mit Wärme versorgt. Die Übergabestation überträgt die Wärme des Wärmenetzes auf Ihren Heizkreislauf im Haus. So einfach ist das.

Wärme-Übergabestation

  • Steuerung mehrerer Heizkreisläufe

  • Bedienung durch Touchscreen

  • Automatische Temperaturanpassung über Außenfühler

  • Transparenter Verbrauch durch Anzeige

  • Platzsparend: Arbeitsmaße ca. B100 x H150 x T50cm

  • 24-Stunden-Störungshotline

Inklusive Service- und Wartungs-paket

Anschluss-Lösungen ganz nach Ihrem Bedarf

Fragen und Antworten

Hier finden Sie die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen:

BEG-Förderung

Der erneuerbare Energieanteil liegt bei min. 65 %.

Die Vorteile

Service-Paket

Kostenlose Wartung und Reparatur, Austausch bei Bedarf.

CO2-neutral

Klimafreundliche Nahwärme aus Ihrer Nachbarschaft, ganz ohne CO2-Kosten.

Rundum sorglos

Sie haben es schön warm, wir regeln den Rest.

Förderung

Erhalten Sie für Ihren Vollanschluss an ein klimafreundliches Wärmenetz bis zu 70 %  Investitionskosten erstattet. Mehr dazu unter www.kfw.de.

Regional & unabhängig

Regenerative Energiequellen vor Ort – unabhängig vom Weltmarkt. 

Wertsteigernd

Mit einem Nahwärme-Anschluss steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie.

Unser Team

persönlich und vor Ort für Sie da

VWK_Marcus_Bachus

Marcus Bachus

Kundenberater

Sebatian_Weingarten

Sebastian Weingarten

Kundenberater

jana_bonde

Jana Meusel

Kundenberaterin

thomas-schombacher

Thomas Schombacher

Kundenberater

Häufige Fragen

  • GP JOULE/Renergiewerke Fuhne
    • GP JOULE ist als integrierter Energieversorger in allen Bereichen der Energie-Wertschöpfungskette aktiv: von der Erzeugung bis zur Nutzung – und von der Beratung über die Finanzierung und Projektierung bis zum Bau und Service. GP JOULE produziert und vermarktet Wind- und Solarstrom, grünen Wasserstoff und Wärme und setzt die Energie dort ein, wo sie am effektivsten ist: in der Elektro- und Wasserstoffmobilität, in Haushalten und in der Industrie. So gestaltet GP JOULE aus Deutschland heraus seit 2009 das Energiesystem mit Zukunft in Europa. Für eine sichere, unabhängige und nachhaltige Energieversorgung. Für 100% erneuerbare Energien für alle. 

    • GP JOULE in Zahlen

      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 900+

      Installierte Kraftwerksleistung: 1600+ MW

      Solarprojekte: 130+

      Windparkprojekte: 25+

      Wärmenetz: 56+km 

      In der Betriebsführung: 1,7 GWp

      Ladeinfrastrukturprojekte umgesetzt: 1.800+

      2 realisierte, grüne Wasserstoff-Tankstellen mit 5 Elektrolyseuren

    • Wo sind Standorte von GP JOULE?

      GP JOULE hat zwei Gründungsstandorte: Reußenköge (Landkreis Nordfriesland) und Buttenwiesen (Landkreis Dillingen). Darüber hinaus sind wir deutschlandweit aktiv, von Hamburg bis Berlin, von Pohnsdorf bis Radegast und damit auch in Ihrer Nähe zu finden.

    • Wer sind die Renergiewerke Fuhne?

      Nahwärme aus der Region – für die Region: Die Renergiewerke Fuhne sorgen für bezahlbares und sauberes Heizen. Vor Ort erzeugter Wind- und Solarstrom wird in Wärme umgewandelt und in die Haushalte gebracht. So bleiben die Energie und die Wertschöpfung vor Ort. Davon profitieren die Kommunen, die Betriebe, das Klima und die Menschen in der Region. Denn sie bekommen günstige und preisstabile Energie geliefert. Zuverlässig, sauber und 100 % erneuerbar. Die Renergiewerke Fuhne sind eine Gesellschaft der GP JOULE Gruppe. Die am Projekt mitwirkenden Kommunen können sich an der Gesellschaft beteiligen.

    • Was umfasst das Projekt Fuhne?

      Durch ein ganzheitliches Konzept aus lokal erzeugtem Strom aus Wind- und Photovoltaik-Anlagen wird über industrielle Wärmepumpen günstige Wärme für die Ortschaften erzeugt. So bleibt die Wertschöpfung in der Region und die BürgerInnen profitieren direkt vor Ort von einer langfristig bezahlbaren und sicheren Wärmeversorgung. 

  • Integriertes Energiesystem
    • Was ist ein Integriertes Energiesystem?

      Integrierte Energiesysteme bringen Energie aus der Region in die Region in den Bereichen PV, Wind, Wärme, Wasserstoff und Ladeinfrastruktur. Durch die technische und ökonomische Optimierung in der Entwicklung und im Betrieb, sichern integrierte Energiesysteme dauerhaft günstige und stabile Preise. Das schafft echte Wertschöpfung vor Ort und damit Mehrwert für die Menschen sowie Wettbewerbsvorteile für die Betriebe, was zur Akzeptanz beiträgt und Erneuerbare erlebbar macht.

    • Wie funktioniert ein Wärmenetz?

      Ein Wärmenetz besteht aus einer zentralen Heizanlage, einem Verteilnetz und Übergabestationen in den angeschlossenen Gebäuden. Die Anlage erzeugt Heizwärme, die über gedämmte Erdleitungen zu den angebundenen Gebäuden geleitet wird. Das Transportmedium der Wärme ist Wasser.

    • Wie profitieren die Bürger im Projektgebiet?

      Der Wärmepreis von 12,23 Cent je kWh (inkl. 19% MwSt.) wird für zehn Jahre ab Anschluß des Wärmenetzes festgesetzt und bleibt unverändert. Darüber hinaus werden weder Anschlusskosten* noch eine monatliche Grundgebühr anfallen. Es wird nur der tatsächliche Wärmeverbrauch abgerechnet. Es entstehen auch keine Wartungs- und Reparaturkosten für die Bürger. Diese übernehmen die Renergiewerke Fuhne, die auch Vertragspartner für die Wärmelieferung sind. Möglich wird der günstige Wärmepreis durch die Erträge aus Wind- und PV-Anlagen. Durch den Verkauf des Stroms an der Börse beziehungsweise an örtliche Gewerbebetriebe und Unternehmen wird das Wärmenetz mitfinanziert. Einen Anschlusszwang gibt es dabei nicht. Jeder kann für sich entscheiden, welche Heizungsart er wählt.

       

      * Keine Kosten für den Hausanschluss bis zu einer Leitungslänge von 10 Metern auf dem Grundstück (ab dem 11. Meter 357 Euro je weiteren Meter), keine Kosten für die Übergabestation bis zu einer Leistung von 35 kW (typische Leistung für einen Haushalt) 

    • Mit wem wird der Wärmeliefervertrag geschlossen: mit GP JOULE oder den Renergiewerken Fuhne?

      Der Wärmeliefervertrag wird mit der GPJ Renergiewerke Fuhne Wärme GmbH geschlossen. GP JOULE ist Gesellschafter der GPJ Renergiewerke Fuhne Wärme GmbH. 

  • Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
    • Vollanschluss

      Leitung und Kernbohrung bis ins Haus, kostenlose Bereitstellung der Übergabestation, Wärmeabnahme ab festgelegtem Zeitpunkt.

    • Netzanschluss

      Leitung und Kernbohrung bis ins Haus, späterer Anschluss auf eigene Kosten möglich.

    • Teilanschluss

      1,5m Leitung aufs Grundstück, späterer Anschluss auf eigene Kosten möglich.

    • Kann ich schon einen Vertrag abschließen?

      Verträge sind vorerst nur verfügbar für Quellendorf und Hinsdorf. Informationen folgen, sobald die Umsetzungspläne für weitere Ortschaften stehen. 

    • Ab wann kann ich von der günstigen Wärmeversorgung profitieren?

      Gestartet wurde 2024 in Quellendorf (Südliches Anhalt) am 28.6. mit dem Spatenstich. Die Umsetzung des Gesamtprojektes läuft bis 2032. Aktuell läuft die Akquise in Hinsdorf.

    • Muss ich mich an das Nahwärmenetz anschließen?

      Es gibt keinen Anschlusszwang. Jeder kann für sich entscheiden, welche Heizungsart er wählt.

  • Bereich Wärmenetze
    • Wie groß muss die Fläche für die Heizzentrale sein?

      Eine Fläche von ca. 1.000-2.500m² ist wünschenswert, je nach Größe des Wärmenetzes.

    • Wo steht die Heizzentrale?

      Es muss ein Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung eingehalten werden, je nach Geräuschimmission aufgrund der Wärmepumpen. Grundsätzlich ist es aber sinnvoll, die Heizzentrale möglichst nah am Ort zu haben, damit nicht unnötig viel Rohrleitungsmeter verlegt werden müssen. Für jede Ortschaft möchten wir gerne die örtlichen Gegebenheiten einfließen lassen und stimmen uns mit der Gemeinde / Stadt ab.

    • Wie laut ist die Wärmepumpe?

      Schallwerte nach BImSchG bzw. TA Lärm Gesetzeslage müssen eingehalten werden. Je nach Ort und Lage werden die entsprechenden Grenzwerte eingehalten und die Anlagen dementsprechend ausgelegt. Mindestabstände zur nächsten Wohnbebauung müssen eingehalten werden; in der Nacht sind nicht mehr als 35 dbA und tagsüber 50 dbA in reinen Wohngebieten erlaubt. Zum Vergleich: eine normale Unterhaltung liegt bei ca. 60 dbA.

    • Wie viele Netze versorgt eine Wärmepumpe?

      Eine Wärmepumpe versorgt immer ein Wärmenetz und ist somit auf die Größe des Wärmenetzes ausgelegt.

    • Für welchen Zeitraum ist der Pufferspeicher der Heizzentrale ausgelegt?

      Grundsätzlich dienen Pufferspeicher dazu, den produzierten Strom in Form von Wärme bei ertragsreichen und verbrauchsniedrigen Tagen zu speichern, um Tage mit wenig Sonne und Wind bzw. Nächte zu überbrücken. Mit dem Pufferspeicher können ca. 2-3 Tage überbrückt werden.

    • Reicht die Wärme aus dem Nahwärmenetz zum Duschen?

      Wir können eine Temperatur von 65°C immer garantieren. In der Regel liegt die Temperatur zwischen 70 und 75°C. Mit diesen Temperaturen können auch Bestandshäuser ohne Umbaumaßnahmen beheizt werden. Eine Fußbodenheizung ist beispielsweise nicht zwingend nötig. Wir können also jedes Gebäude, egal ob im Bestand oder ein Neuhaus, mit Wärme versorgen.

    • Wie können wir Spitzenbedarf abdecken?

      In der Heizzentrale befindet sich immer ein Gaskessel, der als Redundanz und zur Abdeckung von Spitzenlasten dient.

    • Wie groß sind die Durchmesser der Rohre von der Heizzentrale weg, über das Grundstück bis sie im Haus ankommen?

      Von der Heizzentrale weg: Kunststoffmantelrohr-Außendurchmesser 500 mm bis zur Hauseinführung Kunststoffmantelrohr-Außendurchmesser 140 mm. Die Hauseinführung ist in der Regel DN25. Die größte Leitung, die wir verbauen, ist DN150, AD= 560 mm. Von der Heizzentrale weg geht es von groß nach klein, je nach Wärmebedarf. Die Rohre haben auch eine Leckageüberwachung.

    • Wie werden Einsiedlerhöfe und abgelegene Gebäude angebunden?

      Für einzelne Bürger kann es sein, dass alternative Lösungen gefunden werden müssen. Wir möchten jedem Haushalt ein Angebot machen. Dies können auch Haushalts-Wärmepumpen sein. Hier wird es dann einen Standard geben, der für viele Gebäudearten passt. Das Angebot wird so erfolgen, dass es dem Angebot der Wärmenetze entspricht (12,23 Cent, inkl. 19 % MwSt.).

  • 100 % Erneuerbare
    • Wie wirkt sich ein möglicher längerer Stromausfall (Blackout) auf die Wärmeerzeugung aus?

      Ein Großteil des Stroms für die Wärmeerzeugung stammt aus unseren Anlagen entweder über eine direkte Kabelverbindung oder über das öffentliche Stromnetz. Da jede Heizzentrale zudem über eine Redundanz verfügt (bspw. Gaskessel) kann es quasi nicht zu einem kompletten Ausfall kommen.

    • Soll auch Wasserstoff erzeugt werden?

      Unser Fokus liegt aktuell auf der Stromerzeugung und der Kopplung mit Wärme. Zu einem späteren Zeitpunkt werden wir konkrete Planungen für eine mögliche Wasserstofferzeugung vorlegen. Die Thematik der Wasserherkunft ist von verschiedenen Seiten an uns herangetragen worden und wird in einem zukünftigen Konzept berücksichtigt. 

    • Wie erfolgt die Energieerzeugung für das Nahwärmenetz an wind- und sonnenfreien Tagen?

      Die stete Wärmeversorgung wird an wind- und sonnenfreien Tagen durch Warmwasserspeicher sichergestellt. Der Strom wird an ertragsreichen und verbrauchsniedrigen Tagen in Wärme umgewandelt und in Form von Warmwasser gespeichert. Damit können je nach Größe des Pufferspeichers mehrere Tage überbrückt werden. Bürgerinnen und Bürger bekommen ihre Wärme entsprechend aus dem Speicher und nicht direkt aus der Wärmepumpe. Ein regulärer Stromnetzanschluss ist in allen Fällen vorgesehen, sodass die Wärmeerzeugung auch im Extremfall gesichert ist. Es wird außerdem Redundanzen in Form von alternativen Heizkesseln geben, die im Falle eines Ausfalls der Wärmepumpe greifen können.

    • Wird auch ein Bürgerstromtarif angeboten?

      Wir arbeiten daran in Zukunft einen Bürgerstromtarif anbieten zu können. Bisher war es aus regulatorischen Gründen kaum möglich, attraktive Angebote für die Bürger in der Region zu machen. Attraktive Angebot für Gewerbekunden via PPA-Verträge, insbesondere an Großverbraucher, können wir auch heute schon machen.

    • Zerstören die PV-Anlagen nicht die landwirtschaftlichen Flächen?

      Für Flächen, die einige Jahre nicht landwirtschaftlich genutzt werden, geht man von positiven Effekten aus, sie erholen sich von der intensiven Nutzung, die Bodenqualität und Biodiversität nimmt zu. Die Flächen werden zu Rückzugsräumen für die Natur. Bei PV-Anlagen braucht es lediglich 1,65 bis 4 Hektar. Im Durchschnitt benötigt also eine PV-Anlage nur ein 1/30 der Ackerfläche, die für den Anbau von Energiepflanzen benötigt wird. Würde der Anbau von Mais und anderen Arten der Energiepflanzen durch Photovoltaik ersetzt, könnten wir ca. 97% der bisher dafür benötigten Flächen wieder der Nahrungsmittelproduktion zuführen.

    • Welche Auswirkungen haben erneuerbare Energien auf die Wirtschaft und auf den Wert der Grundstücke in der Region?

      In der Vergangenheit gab es stets einen Zusammenhang zwischen dem Angebot von Energie, der wirtschaftlichen Entwicklung einer Region und der Nachfrage nach Immobilien. Ein Beispiel dafür ist das Ruhrgebiet. Es ist zu erwarten, dass mit der Bereitstellung von Energie zu langfristig stabilen Preisen nicht nur Arbeitsplätze gesichert werden, sondern sich auch neue Unternehmen ansiedeln und neue Arbeitsplätze entstehen. Damit wird langfristig auch die Nachfrage auf dem Immobilienmarkt steigen, was perspektivisch zu einem steigenden Wert der Grundstücke führt. 

  • Fördermittel
    • Ist ein Antrag auf Heizungsförderung sinnvoll?

      Der Umstieg auf ein klimafreundliches Wärmenetz wird seit 2024 durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit bis zu 70 % gefördert (Förderung der einmaligen Anschlusskosten bei Vollanschluss).

      Als Privatkunde entfallen für Sie in der Angebotsphase bis zu einer Leitungslänge von 10 Metern und einer Anschlussleistung von 35 kW (Standard-EFH) die Anschlusskosten seitens der Renergiewerke.

      Dennoch könnte unter Umständen ein Antrag auf Heizungsförderung bei der KfW sinnvoll sein, denn es werden auch eine Reihe von weiteren Ausgaben gefördert, die im Zusammenhang mit dem Wärmenetzanschluss entstehen. Das betrifft zum Beispiel die Entsorgung Ihrer alten Heizung, den Anschluss unserer Übergabestation an Ihren Heizkreislauf und die Elektrik oder die Wiederherstellung der Oberflächen in den ursprünglichen Zustand (z.B. Pflasterarbeiten). 

      Eine Auflistung der förderfähigen Kosten finden Sie in folgendem Infoblatt der KfW unter Punkt 4.2. 

      Beachten Sie, dass im Zuge der Förderung ein hydraulischer Abgleich durch Ihren Fachunternehmer (Heizungsbauer) verpflichtend ist.

      Alle Informationen zur aktuellen Heizungsförderung und das Merkblatt zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der KfW

      Unsere Kundenberatung informiert Sie gern zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung.
       
      Hinweis: Wenn Sie vor Januar 2024 bereits eine Förderung über die BAFA beantragt und einen positiven Förderbescheid erhalten haben, läuft diese Förderung für Sie weiter.  

      Unter bestimmten Bedingungen ist ein Wechsel von der BAFA zur KfW-Förderung möglich. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.kfw.de oder telefonisch unter 0800 539 9010 (kostenfreie Servicenummer der KfW). Wichtig: Bitte stimmen Sie sich im Fall einer bereits vorliegenden BAFA-Förderzusage immer zunächst mit dem BAFA ab zur Klärung Ihrer individuellen Fördersituation (Tel. 06196 908-1625).  

    • Wird der Rückbau einer Heizungsanlage gefördert?

      Wiederherstellende Maßnahmen im Rahmen eines über die KfW geförderten Heizungstausches sind förderfähig. Dazu gehören Deinstallation, Ausbau und Entsorgung von Altanlagen. Auch die Wiederherstellungsarbeiten, sofern diese im Zusammenhang mit den energetischen Maßnahmen stehen, inkl. der Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen, z. B. Decken-, Wand- und Bodenbeläge, Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder Malerarbeiten werden gefördert.

    • Wie sieht es mit der Wiederherstellung der Oberflächen nach den Bauarbeiten aus?

      Nach den Installationsarbeiten stellen wir die Oberflächen so wieder her, dass sie funktional und sicher sind. Das schließt das Verfüllen und Verdichten mit ein, nicht aber die genaue Wiederherstellung der Oberflächen in den ursprünglichen Zustand (vgl. Punkt 3 des Netzanschlussvertrages). Es ist jedoch möglich, über die KfW im Rahmen der Heizungsförderung finanzielle Mittel für vorbereitende und wiederherstellende Umfeldmaßnahmen zu beantragen. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) | KfW im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen. 

  • Kosten, Übergabestation
    • Kostet mich die Übergabestation etwas?

      Nein, mit Vollanschluss kostet die Übergabestation für Privatkunden bei Antragstellung während der Angebotsphasenichts. Regulär kostet sie aktuell ca. 4.000€, die man hier einsparen kann.

      Gewerbekunden erstellen wir gerne ein unverbindliches Angebot. 

    • Was kostet mich die Wärmelieferung?

      Für Privatkunden kostet die Kilowattstunde 12,23 Cent (inkl. mit 19% MwSt.) für 10 Jahre ab Anschluss des Wärmenetzes in ihrer Ortschaft. Sie profitieren zehn Jahre lang von einem stabilen Preis ohne Preisanpassungen. 

      Gewerbekunden erstellen wir gerne ein unverbindliches Angebot.  

    • Für wieviel Leistung ist die Übergabestation ausgerichtet?

      Unsere Standard-Stationen decken Leistungen bis 35 kW ab. Damit können wir einen Wärmebedarf von bis zu 62.000 kWh Wärme (Entspricht 7.000 l Heizöl etc.) und somit EFH und MFH versorgen.

      Für Gewerbekunden bieten wir individuelle Lösungen an. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Angebot. 

    • Wie kann sich das tragen, dass wir für den Bau der Wärmenetze, die Übergabestation und die Kabelverlegung nichts zahlen müssen, und dass wir 12,23 ct/ kWh Wärme zugesichert bekommen?

      Die PV- und Windkraftanlagen müssen zeitnah gebaut werden und ans Netz gehen. Dadurch können wir die Wärmenetze und die Übergabestationen quersubventionieren und die 10,28 Cent je kWh (Netto Preis, Brutto mit 19% MwSt = 12,23 Cent) garantieren.

    • Wenn mehrere Einheiten in einem Miethaus oder ein Hochhaus angeschlossen werden, zählt dies dann als ein Anschluss? Wie groß ist die Übergabestation?

      Wir versuchen je Gebäude eine Übergabestation umzusetzen. Die Übergabestation muss auf den voraussichtlich maximalen Verbrauch ausgelegt werden, d. h. diese muss dann um x größer sein als die 35 kW Übergabestation. Die Übergabestationen über 35 kW sind nicht kostenfrei für die Anschlussnehmer. Es werden entsprechend der Größe Mehrkosten fällig.

    • Wir haben in der Nähe ein Kraftwerk/ eine Müllverbrennungsanlage / Klärschlammaufbereitungsanlage. Könnte diese auch ans Netz geschlossen werden?

      Hier wird so viel Abwärme erzeugt, dass es keinen Sinn macht dies in unser Netz einzuspeisen. Das wäre dann ein eigenes Netz und hätte zudem mit unserer Philosophie bezgl. erneuerbare Energien nichts zu tun. Auch wenn die Abwärme aus Müllverbrennung momentan noch zum Teil als grün gilt: Abfallverbrennung ist keine klimaneutrale Wärmeversorgung. Bei der Abfallverbrennung werden in Deutschland jährlich fast 24 Millionen Tonnen CO2 freigesetzt, deren Quellen zu einem großen Anteil fossilen Ursprungs sind.

    • Warum will man unsere gerade neu gebauten Straßen wieder aufreißen?

      Das ist leider unabdingbar, wenn Wärmenetze ausgebaut werden sollen. Standorte, die erneuerbare Energien anbieten können, werden aber attraktiv für weitere Ansiedlungen/ Industrie sein.

    • Wie tief liegen die Rohre im Boden? Werden Straßen oder Fußwege aufgerissen?

      Die Rohre liegen ca. 80 cm unter der Erdoberfläche. Die Rohre werden in mehreren Bauabschnitten pro Ortsteil verlegt.

    • Wie viele Haushalte können max. mit diesem Wärmenetz versorgt werden?

      Wir garantieren für alle Gebäude im Südlichen Anhalt, Zörbig und Petersberg Anschlussmöglichkeiten. Einsiedlerhöfe oder abgelegene Gebäude benötigen evtl. eine Individuallösung. Grundsätzlich ist das Netz so ausgelegt, dass es mit der Leistung, die von PV und Wind kommt, alle Anschlüsse ausreichend versorgt.

  • Windenergieanlagen
    • Wie laut sind die Windräder? Wie wird garantiert, dass die Anlagen nicht zu laut sind?

      Windräder dürfen nur so laut sein, dass sie die Richtwerte nach TA Lärm am Immissionsort einhalten, z.B. der Terrasse. Im Haus sind es dann nochmal 20 dB weniger, d.h. bei geschlossenem Fenster ist das Geräusch der Windenergieanlagen in Innenräumen überhaupt nicht mehr wahrnehmbar. 

      Um die Belastung der Anwohner durch Geräusche und Schattenwurf so gering wie möglich zu halten, versuchen wir in Abstimmung mit der Gemeinde, den Flächeneigentümern und den Belangen des Umweltschutzes die Belastung so gering wie möglich zu halten und die WEAs so weit wie möglich von Siedlungen entfernt zu errichten. Unabhängige Gutachter erstellen eigene Schallimmissionsprognosen und die tatsächliche Lautstärke wird nach Inbetriebnahme geprüft. Die maximal zulässigen Immissionen sind durch das Bundesimmissionsschutzgesetz gesetzlich geregelt und werden Bestandteil der Genehmigung der Anlagen. Eine Überschreitung ist nicht zulässig. 

    • Wie hoch sind die Windräder?

      Wir planen mit Anlagen, die eine Nabenhöhe von 172m haben.

    • Wie lange dauert der Bau eines Windrades?

      Der Bau an sich dauert nicht so lange. Jedoch dauert der komplette Planungsprozess und der folgende Bau insgesamt  zwischen 4-5 Jahren.

    • Warum sollen die Windenergieanlagen genau hier gebaut werden?

      Windenergieanlagen sind an strenge Regeln gebunden, die festlegen, wo und in welchem Umfang sie errichtet werden dürfen. Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht vor, dass diese Anlagen bevorzugt im Außenbereich, also außerhalb von Ortschaften und Wohngebieten, gebaut werden. Diese Privilegierung ist jedoch an Bedingungen geknüpft und darf öffentliche Belange nicht beeinträchtigen. Die Errichtung von Windenergieanlagen ist im Baugesetzbuch verankert, das ihnen im Außenbereich eine sogenannte Privilegierung einräumt. Das bedeutet, sie werden bevorzugt behandelt, ähnlich wie andere energieerzeugende Anlagen. Allerdings ist diese Privilegierung an strikte Bedingungen gebunden.

    • Gibt es ggf. Alternativen, um ohne die geplanten Windenergieanlagen ein Nahwärmenetz zu betreiben?

      Das Gesamtkonzept fußt auf einem Stromerzeugungsmix aus Photovoltaik und Windkraft, welche ganzjährig den günstigen Wärmepreise sicherstellen. Ganzheitlich betrachtet ist der Windstrom vor allem in den Wintermonaten tragend.

    • Wie entscheidet sich, wo Windenergieanlagen gebaut werden dürfen?

      Kommunen können allein oder als Teil einer sogenannten Planungsgemeinschaft durch Pläne festlegen, auf welchen Flächen Windenergieanlagen errichtet werden dürfen. Diese Pläne und die Genehmigungen müssen zahlreiche Kriterien berücksichtigen, darunter:

      • Mindestabstände zu Wohngebieten  
      • Schattenwurf  
      • Geräuschentwicklung  
      • Naturschutz  
      • Mindestabstände zu Nist- und Futterplätzen bestimmter Vogelarten wie Rotmilan, Weißstorch oder Wildgans und Fledermäusen  
      • Schutzzonen um Flugplätze und Radaranlagen  
      • Beeinflussung von Mobilfunk und Behördenfunk  
      • Wasser- und Quellschutzgebiete sind von Bebauungen ausgeschlossen 
      • Flugsicherheit und Sicherheit des Schienen- und Straßenverkehrs 

      Diese Regelungen stellen sicher, dass der Bau von Windenergieanlagen sorgfältig geplant wird und die Interessen der Umwelt und der Anwohner berücksichtigt werden.

    • Mindert sich der Wert meines Grundstückes, wenn in der Nähe Windenergieanlagen stehen?

      In der Vergangenheit gab es stets einen Zusammenhang zwischen dem Angebot von Energie, der wirtschaftlichen Entwicklung einer Region und der Nachfrage nach Immobilien. Ein Beispiel dafür ist das Ruhrgebiet. Es ist zu erwarten, dass mit der Bereitstellung von Energie zu langfristig stabilen Preisen nicht nur Arbeitsplätze gesichert werden, sondern sich auch neue Unternehmen ansiedeln und neue Arbeitsplätze entstehen.

    • Welche Gefährdungen bestehen durch Eisabwurf?

      Eisabwurf tritt auf, wenn sich bei niedrigen Temperaturen Eis an den Rotorblättern von Windenergieanlagen bildet und sich später löst. Sensoren in den Rotorblättern erkennen Eisbildung sorgen für eine automatische Abschaltung, um zu verhindern, dass sich drehende Rotorblätter Eis abschleudern. Die Standortwahl und Planung berücksichtigen die potenzielle Eisabwurfgefahr bereits, indem ausreichende Abstände zu öffentlichen Wegen, Wohngebäuden und Infrastruktureinrichtungen eingehalten werden.

    • Wie hoch ist das Risiko eines Rotorblattbruchs?

      Das Risiko eines Rotorblattbruchs bei Windenergieanlagen ist durch moderne Konstruktionsstandards, fortgeschrittene Materialien und regelmäßige Wartungsarbeiten als gering einzustufen. Die Hersteller haben umfangreiche Erfahrungen in der Konstruktion und GP JOULE als Betreiber haben umfangreiche Erfahrungen im Betrieb von Windkraftanlagen gesammelt, was zu einer stetigen Verbesserung der Sicherheit führt hat. Mehrere Faktoren tragen zur Risikominimierung bei:

      • Material und Design: Hochfeste Materialien und aerodynamische Designs reduzieren die Belastung auf die Rotorblätter.
      • Qualitätskontrollen: Sowohl bei der Herstellung als auch bei der Montage der Rotorblätter werden strengen Qualitätskontrollen durchgeführt.
      • Technologische Überwachung: Sensoren überwachen den Zustand der Rotorblätter in Echtzeit und können Anzeichen von Abnutzung oder Schäden erkennen, bevor sie kritisch werden.
      • Regelmäßige Inspektionen: Fachpersonal führt in regelmäßigen Abständen Inspektionen durch, um mögliche Schwachstellen oder Schäden frühzeitig zu identifizieren.
      • Präventive Wartung: Wartungsprogramme sorgen dafür, dass alle Teile der Anlage, einschließlich der Rotorblätter, in gutem Zustand bleiben.
      • Notfallpläne: Im unwahrscheinlichen Fall eines Rotorblattbruchs haben wir Notfallpläne zur schnellen Reaktion und Minimierung von Risiken.
  • Technische Details
    • Wenn der Wärmetauscher im Haus undicht wird, gibt es eine Sonderabschaltung oder läuft der Keller dann mit heißem Wasser voll?

      Der Wärmetauscher wird normal nicht undicht. Es gibt zwei Absperrkugelhähne, um bei einer Leckage die Anlage abzusperren.

    • Gibt es im Außenbereich auch ein zusätzliches Absperrventil?

      Ja, hier können Straßenzüge abgesperrt werden.

    • Wir haben auf einem Grundstück nebeneinander zwei Häuser im Abstand von 20 m, ein Wohnhaus als Haupthaus und das zweite als Nebenhaus. Sind für beide Häuser die Installation der Fernwärme denkbar und kostenfrei?

      Wenn es zwei Flurnummern sind, ja. Ansonsten wird es im Einzelfall und nach Verbrauch betrachtet werden.

    • Sind 20.000 kWh Gasverbrauch genauso viel wie 20.000 kWh Fernwärme.

      Nein, 20.000 kWH Gasverbrauch entspricht ca. 18.000 kWh Wärme.

    • Kann ich einen zusätzlichen Boiler mit Heizpatrone installieren, wenn ich diesen über Strom (z.B. durch Solar auf dem Dach) beheizen will?

      Ja, das können Sie ohne Probleme.

  • Vorteile für Bürger und Kommunen
    • Arbeitet GP JOULE mit lokalen Anbietern und Subunternehmern zusammen?

      Ja. GP JOULE und Renergiewerke FUHNE wird z.B. immer erst lokal und regional Subunternehmer suchen - von der Büroreinigungskraft bis zum Leitungsbauer.

    • Entstehen im Zuge des Projektes Arbeitsplätze?

      Die Verfügbarkeit günstiger, zuverlässiger und nachhaltiger Energie und eine gut ausgebaute Energie-Infrastruktur ist für die Wirtschaft ein wichtiger Standortfaktor. Mit dem Projekt Fuhne und der Möglichkeit einer direkten Stromversorgung der Unternehmen aus erneuerbaren Energien gewinnt die Region an Stabilität und Attraktivität für weitere Unternehmen. Das sichert Arbeitsplätze und Steuereinnahmen.  
       
      Hinzu kommen Jobs, die durch das Projekt selbst beim Bau und auch langfristig beim Betrieb der Anlagen entstehen. So wird GP JOULE Fachkräfte einstellen und Dienstleistungen vor Ort beauftragen. Aktuelle Stellenausschreibungen unter: https://jobs.gp-joule.com/

    • Muss die Stadt bzw. die Gemeinde selbst für die Infrastruktur aufkommen?

      Nein, die Stadt muss für die Infrastruktur der Wärmenetze nicht aufkommen.

    • Wie kann der Bürger sich beteiligen?

      Für Bürgerinnen und Bürger bieten wir ein Crowdinvesting an: Für 250 Euro Mindestbeteiligung kann jeder einzelne Bürger an der Gesellschaft (Renergiewerke Fuhne) partizipieren.  Man wird jedoch nicht Gesellschafter und hat auch kein Mitbestimmungsrecht. Es gibt dafür aber eine feste Rendite.

    • Wie profitieren die Gemeinden vor Ort?

      Die Gemeinden können sich an den Renergiewerken Fuhne vor Ort beteiligen. Zudem profitieren sie von 0,2 Cent /kWh erzeugtem Strom auf der Basis von § 6 EEG sowie von den Gewerbesteuereinnahmen aus den Wind- und PV-Anlagen als direkten langfristigen Einnahmen.

      Das Projekt Fuhne steigert zudem die Attraktivität der Region für Unternehmen und sichert so Arbeitsplätze und weitere Steuereinnahmen. Denn die Verfügbarkeit günstiger, zuverlässiger und nachhaltiger Energie und eine gut ausgebaute Energie-Infrastruktur ist für die Wirtschaft ein wichtiger Standortfaktor. Mit der Möglichkeit einer direkten Stromversorgung der Unternehmen aus erneuerbaren Energien gewinnt die Region an Stabilität und Anziehungskraft für weitere Unternehmen. Hinzu kommen Jobs, die durch das Projekt selbst beim Bau und auch langfristig beim Betrieb der Anlagen entstehen. So hat GP JOULE bereits Fachkräfte eingestellt und Dienstleistungen vor Ort beauftragt. 

      Die im Rahmen des Projekts entstehenden nachhaltigen Wärmenetze mit einem für 10 Jahre festgeschriebenen günstigen Wärmepreis pro kWh entlasten die Kommunen (kommunale Gebäude) und ihre Bürger finanziell und sind ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes. 

    • Was heißt Preisgleitklausel?

      Das ist eine Formel, die aus der Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV) stammt. Das ist eine bundeseinheitliche Verordnung, die den Umgang mit Fern- bzw. Nahwärme regelt. Die Formel reguliert Preisanpassungen bei der Wärmeversorgung. Sie greift im Anschluss an die 10 Jahre Preisbindung. Durch die Formel ist die Berechnung der Preisanpassung klar beschrieben. Preisanpassungen können so nicht vom Anbieter willkürlich festgesetzt werden. Die Preisgleitklausel garantiert, dass nur reale Preissteigerungen in angemessenem Rahmen an Endkunden weitergegeben werden können.

    • Wie sicher sind Preisgarantien?

      Die Preisgarantien werden über die Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV) und den städtebaulichen Vertrag abgesichert, so dass auch im Fall einer Insolvenz das Nachfolgeunternehmen an die Garantie gebunden ist. Die Preisgarantie hat keinen Zusammenhang mit der Gewährung oder Nicht Gewährung von Fördermitteln. 

    • Welche gesetzlichen Regelungen gelten für Fernwärme-Anbieter?

      Die Renergiewerke sind als Nahwärmeanbieter an die gesetzlichen Regelungen der Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV) gebunden. Fernwärmeanbieter können nicht einfach willkürlich Preise festlegen oder Konditionen ändern.  

    • Welche Vorteile bringen die entstehenden Wärmenetze für die Bürger?

      Die im Zuge des Projekts entstehenden Wärmenetze bringen langfristig preisstabile Wärme ohne monatlichen Grundpreis und Anschlusskosten.1 Zudem erfüllen die Wärmenetze die Vorgaben des neuen Gebäudeenergiegesetzes hinsichtlich des Anteils erneuerbarer Energien. Ein Rundum-Sorglos-Paket für die Anschlussnehmer! 

      Die Renergiewerke garantieren einen festen Wärmepreis pro Kilowattstunde für zehn Jahre ab Anbindung an das entstehende Wärmenetz. Dabei entstehen für den Kunden keine Investitionskosten für den Bau des Anschlusses und für die Übergabestation.1 Es gibt keine monatliche Grundgebühr. Auch für Wartung, Reparaturen oder den Kaminkehrer fallen während der gesamten Vertragslaufzeit keine Kosten an. Zudem müssen keine finanziellen Rücklagen für die Erneuerung der Heizung gebildet werden.

      Möglich wird das Angebot durch die Erträge aus Wind- und PV-Anlagen. Durch den Verkauf des Stroms an der Börse beziehungsweise an örtliche Gewerbebetriebe und Unternehmen wird das Wärmenetz mitfinanziert. 

      Im Vergleich mit Gas liegen die reinen kWh-Preise für die Nahwärme dafür derzeit zwar zum Teil höher. Mit Instandhaltung, Wartung, Grundgebühr und Anschlusskosten ist der Wärmepreis jedoch absolut konkurrenzfähig mit Öl und Gas. Hinzu kommt die die schrittweise steigende CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe, die für die Wärmenetz-Kunden der Renergiewerke keine Rolle mehr spielen wird, sowie die Unabhängigkeit von den fossilen Energieträgern und deren Verfügbarkeit auf den Märkten. 

      Eine Anschlusspflicht für die Wärme gibt es nicht. Man darf sich anschließen, kann aber auch eine eigene, individuelle Lösung wählen. 

       

      1 Keine Kosten für den Hausanschluss bis zu einer Leitungslänge von 10 Metern auf dem Grundstück (ab dem 11. Meter 357 Euro je weiteren Meter), keine Kosten für die Übergabestation bis zu einer Leistung von 35 kW (typische Leistung für einen Haushalt). 

  • Wie erreichen Sie uns?

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